Retax-Rezepte vermeiden: Tipps für den POS

Eine eurer Hauptaufgaben als pharmazeutisch-technische Angestellte ist die Abgabe von Medikamenten auf Rezept. Hier lauern eine Reihe potenzieller Retax-Fallen. Mit der Einführung des E-Rezepts hattet ihr euch vielleicht Erleichterung erhofft. Hier besteht weiterhin das Risiko, dass bereits erstattete Beträge aufgrund von Formfehlern oder nicht eingehaltener Rabattverträge an die Krankenkasse zurückgezahlt werden müssen. 

Best Practices am Counter: Rezepte eingehend prüfen

Retaxationen kosten Apotheken Zeit, Geld und Personal. Das gilt vor allem für hochpreisige Medikamente. Dabei lassen sich viele potenzielle Retax-Fallen vermeiden. Voraussetzung: Ihr prüft jedes Rezept eingehend und gebt die Arzneimittel gemäß den gültigen Vorschriften ab. Wenn ihr euch unsicher seid, haltet Rücksprache mit euren Kollegen und Kolleginnen. Im Austausch mit den anderen Mitarbeitenden der Apotheke lassen sich viele offene Fragen klären. 

Eine Checkliste kann euch im Apothekenalltag helfen, den Überblick zu behalten. So beachtet ihr alle wesentlichen Punkte, die zu Retaxierungen führen könnten. Denn: Die Regeln für die Abgabe von Medikamenten und mögliche Gründe für Retaxierungen ändern sich ständig, zuletzt durch das Lieferengpassgesetz (ALBVVG). Hinzu kommt das E-Rezept, das neue Anforderungen an die Prüfung stellt. 

Eine Männerhand macht Notitzen auf einer Check-Liste.

Retaxierungen vermeiden: Checkliste für PTA

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Retax-Fallen beim E-Rezept vermeiden

Auch das E-Rezept enthält potenzielle Retax-Fallen. Schaut euch im System an, ob beispielsweise:

  • die Berufsbezeichnung der verordnenden Person fehlt,
  • Fehler in der Freitextverordnung gemacht wurden,
  • falsche Vertragskennzeichen angegeben sind,
  • Betriebs- oder Arbeitsstättennummern fehlen.

 

Erarbeitet am besten im Team eine Checkliste mit Punkten, auf die ihr bei der Rezepteinlösung achten solltet.

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OTC-Medikamente auf Rezept?

Nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die ihr in der Apotheke verkauft, können nur ausnahmsweise auf Rezept verordnet werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Arzneimittel als Therapiestandard für eine bestimmte Erkrankung gilt. Es empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick in Anlage 1 der Arzneimittelrichtlinie, in der die zugelassenen Ausnahmen aufgeführt sind.

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Bei hochpreisigen Medikamenten besonders sorgsam sein

Zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen verschreiben Ärzte oftmals teure Arzneimittel, sogenannte Hochpreiser. Ein einzelnes Medikament kann mehrere tausend Euro kosten. Wenn die Apotheke hierfür eine Retaxierung erhält, die vonseiten der Krankenkasse berechtigt ist, sind damit hohe finanzielle Verluste verbunden.

Bei der Abgabe hochpreisiger Medikamente solltet ihr deshalb besonders sorgfältig vorgehen. Wenn ihr euch nicht sicher seid, fragt eure Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte um Rat.

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Formalien auf dem Papierrezept prüfen

Formfehler können überall passieren. Durch das Lieferengpass-Gesetz dürfen unbedeutende Formfehler wie eine fehlende Dosieranleitung nicht mehr zu Retaxationen führen. Dennoch ist Vorsicht geboten. 

Prüft jedes Papierrezept, ob beispielsweise:

  • die Abgabefrist um mehr als 28 + 3 Tage überschritten ist (Ausnahmen gelten für Sonderrezepte wie T-Rezepte oder BtM-Rezepte),
  • die Arztunterschrift oder der Arztstempel fehlt,
  • Arznei- und Hilfsmittel auf derselben Verordnung stehen,
  • die Verordnung unklar ist.
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Rabattverträge der Krankenkassen einhalten

Nicht eingehaltene Rabattverträge sind oftmals ein Grund für Retaxationen, da hier das Wirtschaftlichkeitsgebot missachtet wurde. Deshalb solltet ihr auf dem Rezept genau hinschauen:

  • Krankenkassen haben mit Pharmaunternehmen Vereinbarungen getroffen, damit die Apotheken Medikamente zu günstigen Preisen abgeben können. Jede Krankenkasse schließt dabei ihre eigenen Rabattverträge. 
  • Bei der Rezepteinlösung seid ihr verpflichtet, rabattierte Arzneimittel mit dem jeweils verordneten Wirkstoff abzugeben. 
  • Oftmals gibt es mehrere rabattierte Medikamente mit demselben Wirkstoff. Ihr dürft erst auf ein nicht rabattiertes Arzneimittel ausweichen, wenn alle betroffenen Anbieter nicht liefern können.
  • Wenn für eine Verordnung Originalarzneimittel und Importe zur Verfügung stehen, müsst ihr das rabattierte Präparat abgeben. Zum Beispiel hätte ein rabattierter Import Vorrang vor dem nicht rabattierten Original (und umgekehrt). Das gilt auch, wenn das Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde.
  • Wenn der Arzt aus medizinisch-therapeutischen Gründen auf ein bestimmtes Präparat besteht, kreuzt er auf dem Rezept „aut idem“ an. In diesem Fall dürft ihr das verschriebene Medikament ausgeben. 


Weitere Informationen findet ihr in den Retax-Arbeitshilfen des DeutschenApothekenPortals.

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Nur zulässige Änderungen am Rezept vornehmen

Als Mitarbeitende in der Apotheke habt ihr die Möglichkeit, bestimmte Angaben auf dem Rezept zu ändern oder zu ergänzen. Das geht jedoch nur, wenn ein erkennbarer Irrtum vorliegt oder die Angaben unleserlich oder unvollständig sind. Ihr solltet jegliche Korrektur auf dem Rezept vermerken und abzeichnen, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten. In manchen Fällen ist zudem eine Rücksprache mit der Arztpraxis notwendig, die das Rezept ausgestellt hat.

Ein E-Rezept kann nachträglich nicht geändert werden – es würde dadurch unbrauchbar. Korrekturen gemäß Rahmenvertrag sind aber möglich und können als Kommentar eingefügt werden. Ist ein neues Rezept notwendig, solltet ihr die zuständige Arztpraxis vorzugsweise über den TI-Dienst KIM kontaktieren.

Apotheken-Software effizient nutzen

Die digitalen Tools, die ihr in der Apotheke verwendet, unterstützen euch bei vielen Prozessen. Ihr könnt Lagerbestände einsehen, Bestellungen aufgeben, Produkte verkaufen, Rezepte einlesen und eure Patientinnen und Patienten mit hilfreichen Informationen versorgen. Zudem gibt es spezielle Software, mit der ihr Retaxationen vermeiden könnt. Die Voraussetzung: Ihr wisst, wie ihr diese Tools am POS optimal einsetzt. 

Balken mit Geld drauf fallen um.

Retaxierungen: Finanzielle Auswirkungen reduzieren

Wenn Krankenkassen Rezepte und E-Rezepte retaxieren, kann die Liquidität der Apotheke schnell in Gefahr geraten, besonders bei teuren Medikamenten. Erfahrt, wie ihr Einspruch gegen Retaxierungen einlegen könnt, wie spezielle Versicherungen helfen und warum regelmäßige Schulungen zum Thema essenziell sind.

Optimal einkaufen und Retaxationen vermeiden

Beim Einkauf von Medikamenten und Hilfsmitteln könnt ihr einige potenzielle Retax-Fallen vermeiden. Erfahrt, wie ein effizientes Warenwirtschaftssystem, eine offene interne Kommunikation und eine lückenlose Dokumentation dazu beitragen können. Ihr findet hier außerdem Tipps, wie ihr mit Lieferengpässen umgehen solltet.

Retax-Kenntnisse fehlen? Weiterbildung einfordern

Die Retaxierung von Rezepten ist ein komplexes Thema mit vielen Fallstricken: Die Gründe sind vielfältig, die Gesetzeslage ändert sich regelmäßig, neue Rabattverträge kommen hinzu und Lieferengpässe bei Medikamenten erfordern andere Herangehensweisen an die Rezepteinlösung. 

Wenn euch wichtige Kompetenzen in diesem Bereich fehlen, dann sprecht mit euren Vorgesetzten in der Apotheke über eine Weiterbildung oder regelmäßige Meetings mit euren Kolleginnen und Kollegen. Dort könnt ihr die neuesten Änderungen besprechen und gemeinsam Lösungen entwickeln. 

Retax von Rezepten: Das Wichtigste im Überblick

Retaxationen durch die Krankenkassen kennen viele Apotheken. Gerade bei hochpreisigen Medikamenten kann die Forderung zur Erstattung existenzbedrohend sein. Erfahrt, welche Gründe zu Retaxierungen führen können und welche Möglichkeiten ihr habt, dagegen vorzugehen.

Medikamente bequem und geschützt einkaufen

In der Apotheke müsst ihr eine Reihe von Medikamenten vorrätig halten, um eure Patientinnen und Patienten optimal zu versorgen. Wenn die Lagerbestände zur Neige gehen, ist eine schnelle Nachlieferung entscheidend. Mit der MSV3-Schnittstelle von Abacus Medicine könnt ihr sicher und ohne Risiko neue Arzneimittel bestellen.

FAQ / Fragen und Antworten zu Retax: Best Practices am Apothekenschalter

Als pharmazeutisch-technische Angestellte solltet ihr euch die einzulösenden Rezepte genau anschauen und die verordneten Medikamente gemäß Rahmenvertrag und Arzneimittelrichtlinie an eure Patienten und Patientinnen abgeben.

Prüft die Rezepte auf Formfehler, haltet bei der Abgabe der Medikamente geltende Rabattverträge ein und seid besonders sorgfältig bei hochpreisigen Medikamenten und OTC-Arzneimitteln. So könnt ihr als PTA dazu beitragen, Retaxierungen durch die Krankenkassen zu vermeiden.  

Die Software, die ihr in eurer Apotheke nutzt, unterstützt euch effizient im Alltag. Ihr könnt beispielsweise den Lagerbestand einsehen, neue Ware nachbestellen oder eure Patienten und Patientinnen umfassend über Medikamente und ihre Wechselwirkungen informieren.

Darüber hinaus könnt ihr euch regelmäßig mit euren Teammitgliedern besprechen, welche neuen Vorschriften und Richtlinien bei der Abgabe von Medikamenten beachtet werden sollten. Auch die Landesapothekerverbände sowie Fachportale für Apotheken bieten zahlreiche Informationen und Arbeitshilfen, wie ihr Retaxationen vermeiden könnt.

Da es bisher noch keinen Validator für E-Rezepte gibt (Stand: August 2024), können sich Formfehler wie fehlende Kennzeichnungen für Betriebs- oder Arbeitsstätten einschleichen. Auch die Freitextverordnungen können mögliche Retax-Fallen enthalten. Wie beim Papierrezept müssen die Vorgaben des Rahmenvertrags, die Arzneimittelrichtlinie sowie gültige Rabattverträge eingehalten werden. Sonst drohen Retaxierungen durch die Krankenkassen.

Wenn Krankenkassen Rezepte retaxieren, könnt ihr in der Apotheke dagegen Einspruch einlegen. Diesem Einspruch sollte eine Begründung beiliegen, warum ihr die Retaxierung als unberechtigt einstuft. Eine lückenlose Dokumentation aller Vorgänge von der Rezepteinlösung bis zur Abrechnung hilft euch dabei.

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