Parallelimport Arzneimittel
Parallelimporte sind günstigere Originalarzneimittel
Der Parallelimport ist eine weit verbreitete Praxis seit den späten 1970er Jahren und spielt eine wichtige Rolle im deutschen Gesundheitswesen, sowohl aus medizinischer als auch wirtschaftlicher Sicht – mit zunehmender Tendenz.
Was versteht man unter Parallelimport Arzneimittel?
Der Begriff „Parallelimport“ bezieht sich auf den Import von Originalarzneimitteln aus einem anderen EU-Land nach Deutschland, zum Beispiel.
In Deutschland müsst ihr oft deutlich mehr für das gleiche Arzneimittel bezahlen als in anderen EU-Ländern, aufgrund internationaler Preisunterschiede.
Bei parallel importierten Arzneimitteln kauft ein Importeur wie Abacus Medicine ein Arzneimittel, das auch in Deutschland zugelassen ist, bei einem Großhändler in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und importiert es nach Deutschland. Es kommt also „parallel“ zum ursprünglichen pharmazeutischen Unternehmen auf den deutschen Markt.
Parallel importierte Arzneimittel sind daher günstigere Originale. Die Wirksamkeit, Qualität und Packungsgröße von Importarzneimitteln entsprechen dem Original.
Parallelimport nach Wert Gesamtmarkt (2022): 6.100 Mrd. Euro
Quelle: Affordable Medicines Europe; Grafik: Abacus Medicine
*Länder: u. a. Spanien, Frankreich, Litauen, Estonien, Bulgarien und Zypern
Deutschland gilt im europäischen Vergleich als ein äußerst attraktiver Markt für Parallelimporte. Denn fast die Hälfte der in der EU eingeführten Parallelimporte werden in der Bundesrepublik Deutschland verzeichnet.
Etwa 90 % aller importierten Arzneimittel in Deutschland sind Parallelimporte. Der Parallelimport bleibt somit auch in Zukunft bestehen und wird wahrscheinlich noch weiter zunehmen.
Die Hauptgründe dafür sind die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der EU sowie die damit verbundenen Preisunterschiede und Wechselkursschwankungen.
Wie profitiert eure Apotheke?
Der Wareneinsatz ist für eure Apotheke von großer Bedeutung. Um die Rentabilität eurer Apotheke zu steigern, ist es entscheidend, kluge Entscheidungen beim Einkauf von Arzneimitteln zu treffen. Schon kleine Einsparungen beim Einkauf machen sich sofort bemerkbar.
Durch den Einsatz unserer Parallelimporte könnt ihr euer festgelegtes Einsparziel problemlos erreichen und gleichzeitig eure Rentabilität steigern. Verschafft euch also einen Überblick und fordert noch heute unser Produktportfolio an.
Wie profitieren eure Patienten?
Mit Importarzneimitteln könnt ihr euren Patienten eine kostengünstige Alternative zu patentgeschützten Originalen anbieten. Dies betrifft auch Medikamente, die vor Kurzem erst eine Zulassung auf dem deutschen Markt erhalten haben. Weitere Informationen dazu findet ihr hier.
Privat versicherte Kunden profitieren unmittelbar von den niedrigeren Kosten, was eurer Vor-Ort-Apotheke einen klaren Wettbewerbsvorteil verschafft. Auch der Eigenanteil bei gesetzlich versicherten Kunden ist oft geringer.
Nette Nebenwirkung: Ihr unterstützt das Gesundheitssystem
In Deutschland steigen Arzneimittelpreise seit Jahren an. Davon sind vor allem patentgeschützte, hochpreisige Präparate betroffen. Laut einer Studie der TK und der Uni Bremen sind die Preise für patentgeschützte Arzneimittel aktuell bis zu 13-mal höher, als sie laut eines ausgewogenen Preismodells sein sollten.
Da es sich bei Arzneimitteln von Abacus Medicine überwiegend um patentgeschützte, hochpreisige Originalpräparate handelt, wirkt ihr dieser Situation durch die Abgabe unserer Produkte aktiv entgegen. Lest mehr über Kosteneinsparung durch Importarzneimittel hier.
Qualität und Arzneimittelsicherheit
Wir sorgen dafür, dass eure Patienten nur Arzneimittel von höchster Qualität erhalten. Bei Abacus Medicine unterziehen wir unsere Produkte wiederholt strengen Qualitätsprüfungen, sodass ihr unsere Arzneimittel mit gutem Gewissen abgeben könnt.
Als Parallelimporteur unterliegt Abacus Medicine den Vorschriften des deutschen Gesundheitssystems. Grundlegend hierfür ist die im Februar 2019 in Kraft getretene Fälschungsrichtlinie (2011/62/EU), die die Echtheit jedes Arzneimittels sicherstellt.
Der securPharm-Check dient der Einhaltung dieser Richtlinie und ist seit 2019 ein fester Bestandteil der Qualitätssicherung bei Abacus Medicine.
Neben Parallelimporten sind einige unserer Produkte auch Reimporte. Was das genau bedeutet und was der Unterschied zu Parallelimporten ist, erfahrt ihr hier.
Wo finde ich Antworten auf meine Fragen?
Bei parallelimportierten Arzneimitteln kauft ein Arzneimittelimporteur ein auch in Deutschland zugelassenes Arzneimittel in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) ein und importiert es anschließend nach Deutschland. Somit bringt er es „parallel“ zum ursprünglichen pharmazeutischen Unternehmer in den Verkehr.
Ein Importarzneimittel gilt als preisgünstig, wenn bestimmte Preisabstände zum Referenzarzneimittel (= Originalpräparat) eingehalten werden. Diese 15-15-5 Regelung der Preisabstände ist jedoch gesetzlich festgelegt (§ 2 Abs. 8 Rahmenvertrag). Darüber hinaus sollte der Herstellerabschlag (Rabatt) berücksichtigt werden.
Ein generisches Arzneimittel (auch: Generikum [plural: Generika]) enthält dieselben Wirkstoffe wie ein ehemals patentgeschütztes Originalpräparat. Entsprechend haben sie die gleiche Qualität wie das Original und werden den gleichen strengen Qualitätsprüfungen unterzogen. Generika können erst nach Ablauf der Exklusivität für das Referenzarzneimittel entwickelt und vermarktet werden. Das sind i.d.R. 10 Jahre ab dem Datum der Erstzulassung. Deshalb sind Generika oft günstiger als das Originalpräparat.
Hierbei handelt es sich um ein biotechnologisches Arzneimittel, welches identisch zum Referenzarzneimittel ist. Das bedeutet, dass es aus den gleichen Ausgangsstoffen hergestellt wird und auch den gleichen Herstellungsprozess wie das Referenzarzneimittel durchläuft. Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel dürfen in einer Apotheke nur dann ausgetauscht werden, wenn Bioidenticals gemäß Anlage 1 des Rahmenvertrags als gegeneinander austauschbar definiert sind.
Biosimilars werden im Vergleich zu den Original-Biologika als ähnlich wirksam betrachtet. Da sie jedoch aufgrund ihrer biotechnologischen Herstellungsweise und der komplexen Wirkstoffstruktur nicht exakt nachgeahmt werden können, sind sie nicht identisch. Es ist bisher nicht erlaubt, Biosimilars untereinander oder mit dem Referenzarzneimittel auszutauschen. Nur Bioidenticals, die in Anlage 1 des Rahmenvertrags als austauschbar aufgeführt sind, dürfen gegeneinander ausgetauscht werden. Biologika dürfen nur dann abgegeben werden, wenn sie eindeutig und mit dem genauen Namen verschrieben wurden. Wenn eine Wirkstoffverordnung unklar ist, muss vor der Medikamentenausgabe Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden, um die genaue Spezifikation zu klären.